Urkundenübersetzungen – Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden

Übersetzungen, die bei Behörden oder Gerichten vorgelegt werden, müssen beglaubigt sein.

Oft müssen Geburtsurkunden bzw. Auszüge aus dem Geburtenregister und Ledigkeitsbescheinigungen übersetzt werden, wenn beispielsweise eine aus dem Ausland stammende Person in Deutschland heiraten möchte und dafür ihre Urkunden im Standesamt vorlegen muss.

Zur Anmeldung eines im Ausland geborenen Kindes beim Einwohnermeldeamt oder zur Anerkennung einer Vaterschaft wird eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde verlangt.

Zum Regeln des Nachlasses von Verstorbenen wird die Übersetzung der Sterbeurkunde und des Testaments benötigt.

Übersetzungen, die im Ausland eingereicht werden, können auch in der Fremdsprache beglaubigt werden. Für manche Länder wird eine Apostille oder Legalisation benötigt.

Rechtsanwälte fordern beglaubigte Übersetzungen von Schriftsätzen zur Vorlage bei Gericht an. Gerichte und Staatsanwaltschaften beauftragen die Übersetzung von Unterlagen, die im Prozess benötigt werden.

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