Beglaubigte Übersetzungen - Englisch - Spanisch - Deutsch
Behörden und Gerichte verlangen eine Vorlage von Übersetzungen in beglaubigter Form. Dafür werden qualifizierte, geprüfte und beeidigte Übersetzer beigezogen, die ihre fachliche und persönliche Eignung nachgewiesen haben.
Ein Urkundenübersetzer wird bei Gericht öffentlich bestellt und beeidigt (andere Bezeichnungen sind vereidigt, allgemein beeidigt oder ermächtigt). Auch wenn die Vorschriften und Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern anders lauten, gilt die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde durch einen in Bayern beeidigten bzw. bestellten Übersetzer bundesweit.
Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung
In der Regel ist eine Urkunde vollständig zu übersetzten. In einigen Fällen ist auch eine „auszugsweise Übersetzung“ möglich, bei der die ausgelassenen Stellen zu kennzeichnen sind. Der Übersetzer darf nichts weglassen. Die Urkunde ist sachlich richtig zu übersetzen. Bestätigt wird also Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung, nicht die Echtheit des zu übersetzenden Dokuments.
Im äußeren Erscheinungsbild sollte die Übersetzung dem Original so nahe kommen wie möglich. Die Formatierung wird so gut es geht nachgebildet. Befinden sich beispielsweise Siegel, Wappen oder Fotos oder auch Streichungen auf dem Dokument, weist der Urkundsübersetzer darauf hin.
Der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks ist vorgeschrieben.
Generell wird eine Kopie der übersetzten Urkunde an die Übersetzung angeheftet.
Bei Übersetzungen für das Ausland wird für manche Länder ein zusätzlicher Nachweis gefordert (Apostille oder Legalisation). Bei der Beschaffung einer Apostille oder Legalisation bin ich Ihnen gerne behilflich.
Wenn Sie eine weitere Ausfertigung benötigen, können Sie Beglaubigungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachbestellen.
