Staatlich anerkannte Übersetzung

Oft werde ich von Kunden nach einer „staatlich anerkannten Übersetzung“ gefragt. Diese Formulierung ist nicht richtig. 

Was Kunden damit meinen, sind „beglaubigte Übersetzungen“. Meine Übersetzerprüfung habe ich mit dem Abschluss „staatlich anerkannte Übersetzerin“ abgeschlossen. Andere mögliche Übersetzerabschlüsse sind Diplom, Bachelor oder Master oder ein IHK-Abschluss. Mit meinem Abschluss konnte ich mich vor dem Landgericht beeidigen lassen und bin durch diese Bestellung berechtigt, meine Übersetzungen zu beglaubigen.

Das eine ist also die Bezeichnung des Übersetzerabschlusses, das andere die gerichtliche Zulassung, die aber nicht jeder Übersetzer mit einem Abschluss vorweisen kann.