Apostille/Legalisation

Wenn eine öffentliche Urkunde in einem Land ausgestellt wird und in einem anderen Land vorgelegt werden muss, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung zur Vereinfachung des internationalen Beurkundsverfahrens. Es erstellen die Länder Apostillen, die 1961 das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet haben. Die Apostille ist eine amtliche Bescheinigung, die die Echtheit von gerichtlichen, notariellen und behördlichen Urkunden bescheinigt. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist gegebenenfalls eine Legalisation erforderlich.

Übersetzungen sind Sachverständigenleistungen und gelten nicht als öffentliche Urkunden. Der zuständige Gerichtspräsident kann jedoch die Eigenschaft des Übersetzers bestätigen und dessen Unterschrift beglaubigen. Dieser amtliche Vermerk stellt eine öffentliche Urkunde dar, für die wiederum eine Haager Apostille oder Legalisation erteilt werden kann.

Wenn eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung im Ausland vorgelegt wird, so obliegt es dem Recht des Staates, ob diese Übersetzung anerkannt wird.

Übersetzungen für das Ausland mit Apostille/Legalisation

Übersetzungen müssen für einige Länder apostilliert werden. Wenn Sie eine Übersetzung für das Ausland benötigen, fragen Sie bitte bei der Stelle nach, bei der Sie die Übersetzung vorgelegen müssen, ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist. Gerne helfe ich Ihnen bei der Beschaffung einer Apostille oder Legalisation oder erledige das für Sie.

Übersetzungen aus dem Ausland mit Apostille

Lassen Sie ein ausländisches Dokument ins Deutsche übersetzen, das mit einer Apostille versehen ist, so muss die Apostille auch übersetzt werden. Sonst ist die Übersetzung nicht vollständig.