Beeidigung

Meine Beeidigung am Landgericht Würzburg berechtigt mich, Übersetzungen zu beglaubigen und die Bezeichnung „Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische und spanische Sprache“ zu führen.

Mit meinem Stempel und mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung für behördliche und gerichtliche Zwecke.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Urkundenübersetzungen.